Mitgliedschaft in der

Konsumgenossenschaft Burg-Genthin-Zerbst eG

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft oder möchten sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen?

Mitglieder der Genossenschaft können nach § 3 Abs. (1) unserer Satzung werden:

  • Natürliche und juristische Personen
  • Personengesellschaften

Ein Geschäftsanteil beträgt 50,00 Euro § 42 Abs. (1)

Jedes Mitglied kann sich mit maximal 20 Geschäftsanteilen beteiligen § 42 Abs. (2)

Antrag auf Aufnahme als Mitglied

 

Antrag auf Zeichnung weiterer Geschäftsanteile

 

Unsere Satzung mit den Rechten und Pflichten einer Mitgliedschaft können Sie hier herunterladen.

 

Die datenschutzrechtlichen Pflichtinformationen für Mitglieder gem. Art. 12 ff. DSGVO können Sie hier herunterladen.

 

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft beenden, oder Geschäftsanteile kündigen?

Gemäß § 5 Abs. (1) und (2) der Satzung hat jedes Mitglied das Recht, zum Ende eines Geschäftsjahres seine Mitgliedschaft oder weitere Geschäftsanteile zu kündigen.

Kündigung der Mitgliedschaft

 

Sie möchten die Mitgliedschaft als Erbe kündigen?

Gemäß § 4 endet die Mitgliedschaft durch Tod. Nach § 8 geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Die Mitgliedschaft der Erben endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Todesanzeige durch den Erbberechtigten

 

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