Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft oder möchten sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen?
Mitglieder der Genossenschaft können nach § 3 Abs. (1) unserer Satzung werden:
- Natürliche und juristische Personen
- Personengesellschaften
Ein Geschäftsanteil beträgt 50,00 Euro § 42 Abs. (1)
Jedes Mitglied kann sich mit maximal 20 Geschäftsanteilen beteiligen § 42 Abs. (2)
Antrag auf Aufnahme als Mitglied
Antrag auf Zeichnung weiterer Geschäftsanteile
Unsere Satzung mit den Rechten und Pflichten einer Mitgliedschaft können Sie hier herunterladen.
Die datenschutzrechtlichen Pflichtinformationen für Mitglieder gem. Art. 12 ff. DSGVO können Sie hier herunterladen.
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft beenden, oder Geschäftsanteile kündigen?
Gemäß § 5 Abs. (1) und (2) der Satzung hat jedes Mitglied das Recht, zum Ende eines Geschäftsjahres seine Mitgliedschaft oder weitere Geschäftsanteile zu kündigen.
Sie möchten die Mitgliedschaft als Erbe kündigen?
Gemäß § 4 endet die Mitgliedschaft durch Tod. Nach § 8 geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Die Mitgliedschaft der Erben endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.
Todesanzeige durch den Erbberechtigten